Samstag, 13. Dezember 2025

 
 

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AKTUELLES ZUM 3. SED-UNRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ

Informationen zur „SED-Opferpension“

(Stand März 2008)

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

angesichts zahlreicher Anfragen möchte ich Sie über den Stand der Umsetzung des 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes informieren.

 Die große Koalition hat auf Initiative der CDU/CSU-Fraktion am 13.06.2007 die Einführung der SED-Opferpension beschlossen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 06.07.2007 dem Gesetz zugestimmt. Mit Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Gesetz in Kraft getreten.
Wer erhält die „Opferpension“?
Anspruch auf Erhalt der „Opferpension“ in Höhe von 250 Euro haben auf dem Gebiet der ehemaligen DDR politisch Verfolgte, die rechtsstaatswidrig eine Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens sechs Monaten erlitten haben und in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind.

Es kommt dabei nur auf das Einkommen des Antragstellers an. Nicht zum Einkommen gehören Einnahmen aus Sozialleistungen, Grundrenten sowie Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz.

Für den Vollzug des Gesetzes sind die Länder zuständig. und zwar die für die besondere Zuwendung nach § 17 a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz zuständige Stelle.

Anspruchsberechtigte aus Sachsen-Anhalt können Anträge richten an:

Landesamt für Versorgung und Soziales
Referat Versorgungsamt - Hauptfürsorgestelle, soziales Entschädigungsrecht

Maxim-Gorki-Str. 7 in 06114 Halle
oder
Halberstädter Str. 39a in 39112 Magdeburg

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt bietet auf Ihrer Homepage auch das Antragsformular und weitere Informationen zur Opferpension an.

Sollten Sie weitere Fragen zur Opferpension haben, können Sie sich gern an mein Wahlkreisbüro in Halle wenden.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Christoph Bergner



 
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