Am 27. Juni hat der Bundestag eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Das Gesetz zur Förderung von Ökostrom stammt aus dem Jahre 2000 und regelt, dass Strom aus regenerativen Energien wie Wind, Sonne und Biomasse vorrangig in das Stromnetz eingespeist wird und die Stromerzeuger eine feste Vergütung dafür erhalten. Damit wurde die Verbreitung der erneuerbaren Energien in unserem Land stark angekurbelt. Die dadurch entstehenden Kosten werden über die sogenannte EEG-Umlage auf die Endverbraucher verteilt. Mit steigender Verbreitung der neuen Energieträger erhöhte sich in den vergangenen Jahren auch die Umlage immer mehr, was der Ausgangspunkt für die Gesetzesnovelle ist. Übersichten zur Beschlusslage gibt es auf den
Internetseiten des Deutschen Bundestages, des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie auf den Seiten der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion . Eine Stellungnahme Dr. Bergners zur EEG-Novelle finden Sie auch in seinem
Newsletter vom 27.06.2014.