Dienstag, 22. Oktober 2024

 
 

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ERKLÄRUNG ZU MEINEM ABSTIMMUNGSVERHALTEN IM BUNDESTAG

Warum ich den Rentenanträgen der Linken im Bundestag nicht zustimmen konnte

Erklärung zur Abstimmung nach § 31 Abs. 1


Ablehnung der Rentenanträge der Fraktion „Die Linke“ (BT- Drs. 16/7019, 16/7020, 16/7021, 16/7022, 16/7023, 16/7024, 16/7025, 16/7026, 16/7027, 16/7028, 16/7029, 16/7030, 16/7031, 16/7032, 16/7033, 16/7034) sowie des Antrages der Grünen (BT- Drs. 16/11684) und des Antrages der FDP (BT- Drs. 16/11236)


Die Verbesserung der rentenrechtlichen Situation der Menschen in den neuen Bundesländern war bei der Herstellung der deutschen Einheit ein erklärtes politisches Ziel der CDU. Das alte DDR-System galt es in das System der Bundesrepublik zu überführen. Dies ist in weiten Bereichen sehr gut gelungen. Vor allem stehen die ostdeutschen Rentner heute wesentlich besser da als in der DDR. Über die gesetzliche Rentenversicherung sind in den letzten Jahrzehnten beträchtliche Mittel zugunsten der Rentenempfänger in die neuen Bundesländer geflossen. Dies stellt eine beachtliche Leistung innerdeutscher Solidarität dar.


Die Anträge der LINKEN  würdigen diese Solidarleistung nicht, stattdessen versuchen sie, unbefriedigende Situationen bei der Überführung von Sonderversorgungssystemen als vorsätzliche Missachtung der Lebensleistung Ostdeutscher zu deuten.  Bestehende Probleme bei den Sonderversorgungssystemen sind offenkundig, aber eine solche Darstellung ist unzutreffend und nicht geeignet, das Verständnis westdeutscher Beitragszahler zu wecken.


Ich kann mir eine Lösung der offenen Fragen der Rentenüberleitung nur auf der Grundlage einer hinreichenden Akzeptanz derjenigen vorstellen, die im Westen zur solidarischen Rentenversorgung beitragen. Der Duktus der Anträge der Linken bewirkt eher das Gegenteil. Schon deshalb kann ich ihnen nicht zustimmen.


Was die LINKE als Ungerechtigkeiten im Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) und im Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen (AAÜG) bezeichnet, geht im Wesentlichen auf Oberflächlichkeit oder  Willkür im DDR-Rentenrecht zurück. Es gab in der DDR eben keine eindeutigen, einheitlich angewendeten und einklagbaren Regeln für die Zusatzrenten.  Ganz überwiegend betreffen die Vorschläge der LINKEN die Anliegen einzelner Gruppen, die bereits von früheren Bundesregierungen immer wieder geprüft wurden. Eine pauschale Besserstellung dieser Einzelgruppen würde die Debatte nicht beenden. Sie würde neue Ungerechtigkeiten bei anderen Gruppen riskieren.


Dennoch hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zusammen mit der Bundesregierung noch einmal intensiv geprüft, ob und wie Änderungen bei einzelnen Fallgruppen vorgenommen werden können. Ich bedaure, dass angesichts der schwierigen Sachverhalte bisher keine befriedigenden Lösungsvorschläge gemacht werden konnten.


Mit der heutigen Ablehnung der Anträge der LINKEN ist das Thema für mich nicht  erledigt. Die Gruppe der ostdeutschen CDU-Bundestagsab­geordneten wird sich auch weiterhin mit der Frage auseinandersetzen. Nach Abschluss der Prüfungen werden wir uns in der neuen Legislaturperiode für Nachbesserungen einsetzen.


Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will, dass die ostdeutschen Rentner auch in Zukunft finanziell gut abgesichert sind. Dazu muss auch an einem einheitlichen Rentenrecht weiter gearbeitet werden. Die Vereinheitlichung ist für uns kein Selbstzweck. Entscheidend ist das konkrete Ergebnis für die Beitragszahler und Rentner – nicht eine vordergründige Gleichmacherei um jeden Preis. Hier haben die von der Bundesregierung durchgeführten Prüfungen noch zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt.


Daher wird unsere Fraktion zunächst am Status quo festhalten. 3,4 Prozent Rentensteigerung in diesem Jahr sind ein gutes Ergebnis für die Rentner in Ostdeutschland. Die Anpassung des Rentenrechts bleibt für uns in der nächsten Legislaturperiode ganz oben auf der politischen Agenda.

 

Dr. Christoph Bergner


 28.05.2009
 

 
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